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   OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08   

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https://dejure.org/2008,26622
OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft in Niedersachsen: Prüfungsbefugnisse des ersuchten Richters; Übertragung der Zuständigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 158 Abs. 1 GVG; § 158 Abs. 2 S. 1 GVG; § 159 Abs. 1 S. 1 GVG; § 144 Abs. 1 NJVollzG; § 144 Abs. 2 NJVollzG; § 119 Abs. 3 StPO
    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von Untersuchungsgefangenen auf einen anderen Richter oder auf Justizvollzugsbehörden; Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht nach § 158 Gerichtsverfassungsgestz (GVG); ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von Untersuchungsgefangenen auf einen anderen Richter oder auf Justizvollzugsbehörden; Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht nach § 158 Gerichtsverfassungsgestz (GVG); ...

  • Judicialis

    GVG § 158; ; NJVollzG § 144 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08
    Verboten im Sinne dieser Vorschrift sind nach ganz herrschender Meinung nur solche Handlungen, die schlechthin - in abstracto - rechtlich unzulässig sind (vgl. dazu Meyer-Goßner, a. a. O., § 158 Rdnr. 2; BGH NJW 1990, 2936).

    3) Soweit vom Amtsgericht S. schließlich gerügt wird, dass die Übertragung der Durchführung der Besuchsüberwachung auf einen ersuchten Richter unpraktikabel und unzweckmäßig ist, gehört auch dies nicht zu den Gründen, aus denen gemäß § 158 Abs. 1 GVG ein Rechtshilfeersuchen abgelehnt werden dürfte (BGH NJW 1990, 2936).

  • OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08

    Gesetzgebungskompetenz für die Briefüberwachung bei Untersuchungshaftgefangenen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08
    Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Besuchsüberwachung könnten hier deshalb bestehen, weil sie von dem nach dem NJVollzG zuständigen Vollzugsgericht angeordnet wurde und dessen Verfassungsmäßigkeit jedenfalls fraglich ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des OLG Oldenburg vom 12.02.2008, 1 Ws 87/08).
  • OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20

    Zulässigkeit einer Rechtshilfe auf Eröffnung eines Haftbefehls

    Verboten im Sinne von § 158 Abs. 2 GVG ist eine Handlung, wenn sie schlechthin - abstrakt - aus Rechtsgründen unzulässig ist (OLG Köln, a. a. O., m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O., § 159, Rdnr. 11), weil das Gesetz ihre Vornahme ausdrücklich untersagt oder weil sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.1988, Az. 3 Ws 575/88, bei beck-online; Kissel/Mayer, a. a. O.; Löwe/Rosenberg/Franke, a. a. O., § 159 GVG, Rdnr. 3), etwa weil die erbetene Amtshandlung ausschließlich dem ersuchenden als dem zuständigen Gericht zugewiesen und daher von ihm selbst vorzunehmen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.05.2008, Az. 2 Ws 171/08, bei juris; Kissel/Mayer, a. a. O., § 158 Rdnr. 13, 14; Löwe- Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4; KK/Mayer, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5).
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